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AGB blocc GbR
Allgemeines
1 a.) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung und Nutzung der durch Michael Schunck/Simone Rudloff als Betreiber der blocc GbR, Oeverseestraße 10-12, 22769 Hamburg zur Verfügung gestellten Räume, sowie der enthaltenden Möbel, technischen Geräte und Gegenstände.
b.) Die Anmietung wird mit Unterzeichnung des Mietvertrags (Auftragsbestätigung) rechtswirksam. Ein Angebot bleibt bis zur Auftragsbestätigung unverbindlich und beinhaltet keinen Anspruch auf einen bestimmten Tag.
Kommt unter Umständen kein schriftlicher Mietvertrag zu Stande, gelten die AGB und Preislisten mit der Übergabe des Studios als vereinbart.
c.) Vertragliche Änderungen zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Inhaber.
Miete
2 a.) Die Raummiete richtet sich nach dem im Kostenvoranschlag/in der Buchungsbestätigung angegebenen Preis zuzüglich eventueller Zusatzleistungen
b.) Wenn nicht anders vereinbart, gilt eine Tagesmiete von 9.00 bis 18.00 Uhr. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Beginn und das Ende der Miete einzuhalten. Vom Vermieter nicht verschuldete Verzögerung beim Beginn wird voll berechnet.
c.) Alle angegebenen oder im Kontakt genannten Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer. Zahlungsziel der anschließenden Rechnung ist 10 Tage netto ohne Abzug von Skonto.
d.) Mieten über die Regelzeit von neun Stunden bedürfen der vorigen Absprache
mit dem Vermieter und werden als Überstunden gemäß Auszeichnung extra berechnet.
e.) Stornierungen werden wie folgt berechnet:
bis 10 Tagen vor gebuchtem Termin = kostenlos
5-9 Tage vor gebuchtem Termin = 30% der Mietgebühr (Zeitraum)
3-4 Tage vor gebuchtem Termin = 50% der Mietgebühr (Zeitraum)
2-0 Tage vor gebuchtem Termin = 100% der Mietgebühr (Zeitraum)
Dem Mieter steht frei, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der geltend gemachte pauschalisierte Schaden entstanden ist.
f.) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche
Einwilligung des Vermieters nicht zulässig.
g.) Die Räumlichkeiten inklusive Inventar und Geräten samt Zubehör bleiben
uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Dieser behält das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, alle Räumlichkeiten zu betreten oder durch von ihm beauftragte Personen betreten zu lassen.
h.) Die Räumlichkeiten und Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand
übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei Übernahme ausdrücklich gerügt werden. Der Mieter hat dem Vermieter alle während der Mietzeit eintretenden Schäden, Defekte oder Verluste unverzüglich anzuzeigen.
i.) Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträumlichkeiten sowie –sachen mit Sorgfalt zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen.
j.) Für Shootings nur zur Eigenwerbung des Foto-Teams (FotografIn, StylistIn, Haare/MakeUp, Model) – sogenannte „Testshootings“ werden spezielle Preise auf Anfrage vereinbart.
Eine kommerzielle Nutzung der entstandenen Bilder ist ausgeschlossen. Sollte sich im Nachhinein eine kommerzielle Nutzung (z.B. durch Ankauf der Bilder von einer Marke oder einem Magazin) ergeben, ist der Kunde verpflichtet, dies gegenüber dem blocc studio anzugeben und die Differenz zum regulären Mietpreis nachzuzahlen.
Inhalt
3 a.) Dem Mieter ist es untersagt in den ihm überlassenen Räumen beleidigende,
verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische, homophobe,
gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalte zu produzieren.
b.) Der Mieter hat die bestehende Hausordnung sowie alle behördlichen Anordnung und Vorschriften einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten Sorge zu tragen. Durch vom Mieter verursachter Lärm aufgrund etwaiger Lärmquellen (Musik, Auf-/Abbau, Montage, etc.) ist auf angemessenem Niveau zu halten. Die Räumlichkeiten verfügen über keine Schalldichtung und die Nutzung als Tonstudio sowie Live-Musik, insbesondere mit lauten Instrumenten, bedarf der vorigen Absprache mit dem Vermieter.
Haftung
4 a.) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände inklusive dessen Equipment.
b.) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden an den Räumlichkeiten, dem Inventar und dem Equipment. Der Mieter haftet ebenso für entstandene Schäden sowie Personen- und Folgeschäden samt Folgekosten, die durch (der Sphäre des Mieters zuzuordnende) Dritte verursacht wurden.
Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten frei.
c.) Der Vermieter und von ihm eingesetzte Dritte haften für Ausfallschäden des Mieters nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden auf Grund höherer Gewalt ist die Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
5 a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.
b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gemäß § 29a ZPO ist darüber hinaus bei Mietverträgen über Räume immer das Gericht zuständig in dessen Bezirk die Räume liegen.
von Michael Schunck, Hamburg, am 11.12.2018